Organisation an der Schule

Unterrichtszeiten ab dem Schuljahr 22/23

Wir kehrten zurück zum regulären 45-Minuten-Modell.

Hausordnung

Hausordnung der Schätzelberg-Grundschule

Unsere Hausordnung wird derzeit in den Gremien überarbeitet und erscheint an dieser Stelle demnächst in der neuen Version.

Ein Schultag bei uns

Um 7.30 Uhr wird die Schule geöffnet und um 07.40 Uhr beginnt die erste Unterrichtsstunde.

Von 9.15 Uhr bis 9.25 Uhr haben die Schülerinnen und Schüler eine kleine Frühstückspause, die sie in den Klassenräumen verbringen.

Von 10.10 Uhr bis 10.35 Uhr geht es zur ersten Hofpause.

Die zweite Hofpause dauert von 12.10 Uhr bis 12.45 Uhr.

Fast in allen Klassen dauert der Unterricht von 07.40 Uhr bis 13.30 Uhr.

Unsere Unterrichtsstunden dauern immer 45 Minuten.

An unserer Schule kann man die Instrumente Cello, Gitarre, Flöte erlernen und im Chor mitsingen.

Vertretungskonzept

der Schätzelberg-Grundschule 

Wolfsburger Weg13 -19

12109 Berlin

Grundsätzlich haben alle Schülerinnen und Schüler das Recht auf Unterricht. Die Eltern unserer Schülerinnen und Schüler erwarten, dass ihre Kinder während der Schulzeit und im Freizeitbereich entsprechend den rechtlichen Vorschriften sinnvoll und fachgerecht unterrichtet und betreut werden.

Ziel des Konzepts

Vertretungsunterricht ist Bestandteil des schulischen Alltags.

Für das Kollegium muss eine Transparenz und Nachvollziehbarkeit sowie Eindeutigkeit und Berechenbarkeit bei der Einteilung von Vertretungsunterricht geschaffen werden.

Ziel dieses Konzepts muss es sein, dass eine Unterrichtsqualität auch bei Vertretungen soweit wie möglich, aber auch entsprechend der haushaltstechnischen Möglichkeiten unserer Schule und unter Berücksichtigung der ohnehin schon vorhandenen Arbeitsbelastung aller Beteiligten erhalten bleibt.

Es sollte so wenig wie möglich Unterricht ausfallen.

Mehrarbeit sollte nur auf ein notwendiges Maß beschränkt bleiben.

Einen größtmögliche Unterrichtsversorgung einer größtmöglichen Schülerzahl sollte gewährleistet sein.

Sollte Vertretungsunterricht im Ausnahmefall nicht möglich sein, so werden die Schülerinnen und Schüler im Freizeitbereich betreut.

Fälle, die Unterrichtsvertretungen verursachen

  • Krankheit einer Lehrkraft (kurzfristig, langfristig)
  • Fortbildungen, die nicht auf den Nachmittag oder das Wochenende terminiert werden können
  • eintägige Exkursionen mit anderen Klassen des Hauses
  • mehrtägige Klassenfahrten mit anderen Klassen
  • Unterrichtsprojekte mit einzelnen Klassen
  • andere schulische Veranstaltungen (Festvorbereitungen, Proben, abendliche Konzerte usw.)

Formen von Unterrichtsvertretungen

  • sogenannte Ad-hoc-Vertretungen, am selben Tag erstmals anfallender Vertretungsunterricht
  • kurzfristig anfallende Vertretungen, die schon am Vortag bekannt gegeben wurden
  • Langzeitvertretungen, bei mehr als zweiwöchiger Abwesenheit von Lehrkräften, was z. T. mit längerfristigen Planänderungen verbunden ist

Inhalt des Vertretungsunterrichts

Das zu vertretende Fach wird im Vertretungsplan für die Lehrkraft sichtbar angezeigt.

Vertretungsunterricht sollte in der Regel auch als Fachunterricht und möglichst nach dem Vorgehen und den Vorgaben der zu vertretenden Kollegen gegeben werden.

Ist der Unterricht im Fach nicht möglich, ist die vertretende Lehrkraft angehalten, Grundkenntnisse in einem der selbst zu unterrichtenden Fächer zu vermitteln oder allgemeine Kompetenzen zu stärken oder das Allgemeinwissen zu vertiefen.

Ein gewisses Maß an Kooperationsbereitschaft zwischen den beteiligten Kolleginnen und Kollegen und den Schülerinnen und Schülern ist unabdingbar.

So sollte eine zu vertretenden Lehrkraft möglichst Planungsunterlagen so deponieren, dass zur Vertretung eingesetzte Lehrkräfte darauf zurückgreifen können. (auch per Telefon, Fax oder Mail)

Organisatorische Verabredungen

Eine unvorhergesehene Abwesenheit muss am ersten Tag zwischen 06.00 Uhr und 07.00 Uhr gemeldet werden.

Alle Kolleginnen und Kollegen nehmen zumindest vor Beginn ihres Unterrichts und vor dem Verlassen des Schulgebäudes nach ihrer Unterrichtstätigkeit Einblick in den Stand der Vertretungsplanung.

Hilfreich ist es, wenn unaufschiebbare Fortbildungsveranstaltungen terminlich schon mindestens zwei Wochen zuvor mit der planenden Schulleitung abgesprochen werden. Möglichst nur eine Lehrkraft sollte an einem Tag Fortbildungsveranstaltungen in Anspruch nehmen.

Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Kolleginnen und Kollegen sind nur in angemessenem Rahmen zur Unterrichtsvertretung heranzuziehen. Sie sind zu Fragen der Belastbarkeit zu Beginn eines jeden Schuljahres anzuhören.

Vorhersehbare Unterrichtsausfälle zu Beginn des Tages oder an dessen Ende werden schon Tage im Voraus bekannt gegeben, damit sich Schüler und Eltern darauf einstellen können.

Individuelle und von den Betroffenen jederzeit einsehbare Stundenkonten werden von der / dem stellvertretenden Schulleiter/in regelmäßig geführt.

Konferenzen, Dienstbesprechungen, Teamsitzungen, Elterngespräche sind in der unterrichtsfreien Zeit durchzuführen.

Die Begleitung von Klassen bei Exkursionen sollte möglichst nicht von zwei Lehrkräften durchgeführt werden, wenn dadurch mit erhöhtem Aufwand weiterer Unterricht vertreten werden muss.                                                                                                                                                                                                                                                                                                             Grundsätze bei der Planung des Vertretungsunterrichts

Die Vertretung von Unterrichtsstunden sollte gleichmäßig unter Berücksichtigung von Schwerbehinderung und verkürzter Arbeitszeit auf das Lehrerkollegium aufgeteilt werden.

Da von der Schulleitung bei der jährlichen Planung angestrebt wird, möglichst wenige Springstunden einzuplanen, kann es gelegentlich vorkommen, dass vereinzelt Lehrkräfte vor ihrem regulären Unterrichtsbeginn oder nach ihrem Unterrichtsschluss zum Vertretungsunterricht herangezogen werden müssen.

Vertretungsunterricht sollte in der Regel von Lehrkräften erteilt werden, die

  • auch andere Fächer in der Klasse unterrichten und somit die Lerngruppe kennen
  • das zu unterrichtende Fach in anderen Klassen oder Jahrgangsstufen unterrichten
  • dazu beitragen, dass vor allem bei Langzeitvertretungen möglichst nicht mehr als zwei Lehrkräfte den Unterricht in einem Fach verantworten
  • vorrangig im Bereich der Klassenstufen 1 bis 3 oder 4 bis 6 tätig sind.

Prioritätenliste bei der Besetzung von Vertretungsstunden

  • Stunden, die zur Reserve ausgewiesen wurden, werden zur Vertretung verwandt.
  • Stunden für Arbeitsgemeinschaften fallen vor allem bei Langzeitvertretungen weg.
  • Eine Lehrkraft vertritt, wenn der eigene Unterricht durch Abwesenheit der eigentlich zu unterrichtenden Klasse entfällt.
  • Der Förderunterricht entfällt.
  • Mehrarbeit wird angeordnet. (Verfügungsstunden)
  • Teilungsunterricht fällt weg.
  • Unterricht in den 7. und 8. Stunden wird in den Klassen 5 und 6 nicht erteilt, um im Bereich der Klassen 1 bis 4 vertreten zu können. (Eine 6. planmäßige Unterrichtsstunde sollte erteilt werden.)
  • Die durch Sprachförderung und Integration anfallenden Stunden (Doppelbesetzungen) werden genutzt.
  • Bei besonders hohem Vertretungsbedarf wird die Anbahnung eines durch PKB finanzierten Vertrages vorgenommen.
  • Maßnahmen, wie Stillbeschäftigungen bei offener Klassentür, werden nur im absoluten Ausnahmefall (plötzlich hochschnellender Krankenstand innerhalb eines Tages) ergriffen.

Das vorliegende Vertretungskonzept wurde von der Gesamtkonferenz verabschiedet.

Was ist, wenn…


…Ihr Kind krank ist?

Bitte schreiben Sie bis spätestens 7.30 Uhr am ersten Krankheitstag eine Mail an: krankmeldung@schaetzelberg-gs.de.

Somit sind die Lehrer und Erzieher stets über den Verbleib Ihres Kindes informiert und müssen sich nicht sorgen.

Beachten Sie bitte, dass spätestens am dritten Krankheitstag Ihres Kindes eine schriftliche Mitteilung in der Schule eingegangen sein muss.

Bei der Rückkehr in die Schule bringt Ihr Kind eine Entschuldigung mit, aus der sich sowohl die Dauer des Fernbleibens als auch der Grund dafür ergeben.


…Ihr Kind aus dringenden Gründen nicht am Unterricht teilnehmen kann?

Ihr Kind kann aus wichtigem Grund nach vorherigem schriftlichem Antrag/ Beurlaubungsgesuch (ein Formular ist im Sekretariat bei Frau Lüdtke erhältlich) von der Teilnahme am Unterricht oder sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen von der Klassenleitung oder bei mehreren Tagen von der Schulleiterin befreit werden. Urlaubsreisen sind kein wichtiger Grund.


…wenn Sie Ihr Kind in die Schule bringen?

Bitte verabschieden Sie Ihr Kind am Morgen vor dem Gang in das Schulgebäude vor dem Haupteingang oder Hofeingangstor.

Damit unterstützen Sie Ihr Kind in der Entwicklung zur Selbstständigkeit und uns bei der Schaffung einer ruhigen Atmosphäre im Schulhaus.

Das Verweilen im Schulhaus und auf dem Schulgelände während der Unterrichts- und Betreuungszeit ist nur den Schülerinnen und Schülern sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unseres Hauses gestattet.

Besucher und schulfremde Personen melden sich zu Terminen im Schulbüro an.

Dies ist auch ein Vorgehen, um die Sicherheit des Schullebens zu gewährleisten.


…sich Telefonnummern oder Adressen geändert haben?

Bitte informieren Sie sowohl das Sekretariat (Frau Lüdtke) als auch die Klassenleitung umgehend und schriftlich über Änderungen. Nur so können wir Sie telefonisch oder schriftlich erreichen. Vor allem im Notfall ist dies unabdingbar.

…Ihr Kind mit dem Fahrrad oder Roller zur Schule kommen möchte?

Die Fahrräder und Roller sind ausschließlich an den Fahrradständern anzuschließen. Für beschädigte oder abhanden gekommene Fahrräder und Roller wird seitens der Schule keine Haftung übernommen.


… Sie Fragen an die Schulleitung haben?

Nutzen Sie gerne die Möglichkeit über Frau Lüdtke im Sekretariat einen Termin per Mail oder telefonisch abzusprechen.

…Ihr Kind etwas vermisst?

Bitte wenden Sie sich direkt an unseren Hausmeister, Herrn Wirth.

Bitte beachten Sie auch, dass die Kleidungsstücke bei Nichtabholung monatlich gespendet werden!

Unsere Sozialarbeiter finden Sie im Verwaltungstrakt vor dem Schulsekretariat.

Unser Sekretariat hat folgende Öffnungszeiten:

Montag und Dienstag: 7.30 Uhr bis 14.30 Uhr

Mittwoch bis Freitag: 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr

Anne Kretschmar
-Rektorin (komm.) –

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