Sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,
bis jetzt sind uns noch keine Ausfälle von außerplanmäßigen Randstunden für die nächste Woche bekannt.
Die ausfallenden Randstunden werden Ihnen / euch zukünftig über den jeweils tagesaktuellen und aushängenden Vertretungsplan im Schulhaus im Foyer der Schule mitgeteilt
sowie nach gegebenen Möglichkeiten und falls schon bekannt – gerne auch bereits vorab über Ihre Elternvertreter:innen per Mail – von mir über das Sekretariat oder die Verwaltungsleitung so zügig wie möglich an Sie versandt, damit Sie sich darauf entsprechend einstelIen können.
Auch auf unserer Homepage wird der Ausfall der Randstunden nach Möglichkeit demnächst wieder erscheinen.
Liebe Schülerinnen und Schüler, auf dem aushängenden Vertretungsplan ab Mittwoch, 31.5.23 findet ihr wunschgemäß eure Klassen in der 2. Spalte, d.h. vorne unter betroffene Klassen, wieder, sollte es zu einer Vertretungssituation oder einem Ausfall kommen.
Ich wünsche Ihnen schöne und sonnige Pfingsten!
M. Hellwig
-Rektorin- Berlin, 29. Mai 2023
Vertretungskonzept
der Schätzelberg-Grundschule
Wolfsburger Weg13 -19
12109 Berlin
Grundsätzlich haben alle Schülerinnen und Schüler das Recht auf Unterricht. Die Eltern unserer Schülerinnen und Schüler erwarten, dass ihre Kinder während der Schulzeit und im Freizeitbereich entsprechend den rechtlichen Vorschriften sinnvoll und fachgerecht unterrichtet und betreut werden.
Ziel des Konzepts
Vertretungsunterricht ist Bestandteil des schulischen Alltags.
Für das Kollegium muss eine Transparenz und Nachvollziehbarkeit sowie Eindeutigkeit und Berechenbarkeit bei der Einteilung von Vertretungsunterricht geschaffen werden.
Ziel dieses Konzepts muss es sein, dass eine Unterrichtsqualität auch bei Vertretungen soweit wie möglich, aber auch entsprechend der haushaltstechnischen Möglichkeiten unserer Schule und unter Berücksichtigung der ohnehin schon vorhandenen Arbeitsbelastung aller Beteiligten erhalten bleibt.
Es sollte so wenig wie möglich Unterricht ausfallen.
Mehrarbeit sollte nur auf ein notwendiges Maß beschränkt bleiben.
Einen größtmögliche Unterrichtsversorgung einer größtmöglichen Schülerzahl sollte gewährleistet sein.
Sollte Vertretungsunterricht im Ausnahmefall nicht möglich sein, so werden die Schülerinnen und Schüler im Freizeitbereich betreut.
Fälle, die Unterrichtsvertretungen verursachen
- Krankheit einer Lehrkraft (kurzfristig, langfristig)
- Fortbildungen, die nicht auf den Nachmittag oder das Wochenende terminiert werden können
- eintägige Exkursionen mit anderen Klassen des Hauses
- mehrtägige Klassenfahrten mit anderen Klassen
- Unterrichtsprojekte mit einzelnen Klassen
- andere schulische Veranstaltungen (Festvorbereitungen, Proben, abendliche Konzerte usw.)
Formen von Unterrichtsvertretungen
- sogenannte Ad-hoc-Vertretungen, am selben Tag erstmals anfallender Vertretungsunterricht
- kurzfristig anfallende Vertretungen, die schon am Vortag bekannt gegeben wurden
- Langzeitvertretungen, bei mehr als zweiwöchiger Abwesenheit von Lehrkräften, was z. T. mit längerfristigen Planänderungen verbunden ist
Inhalt des Vertretungsunterrichts
Das zu vertretende Fach wird im Vertretungsplan für die Lehrkraft sichtbar angezeigt.
Vertretungsunterricht sollte in der Regel auch als Fachunterricht und möglichst nach dem Vorgehen und den Vorgaben der zu vertretenden Kollegen gegeben werden.
Ist der Unterricht im Fach nicht möglich, ist die vertretende Lehrkraft angehalten, Grundkenntnisse in einem der selbst zu unterrichtenden Fächer zu vermitteln oder allgemeine Kompetenzen zu stärken oder das Allgemeinwissen zu vertiefen.
Ein gewisses Maß an Kooperationsbereitschaft zwischen den beteiligten Kolleginnen und Kollegen und den Schülerinnen und Schülern ist unabdingbar.
So sollte eine zu vertretenden Lehrkraft möglichst Planungsunterlagen so deponieren, dass zur Vertretung eingesetzte Lehrkräfte darauf zurückgreifen können. (auch per Telefon, Fax oder Mail)
Organisatorische Verabredungen
Eine unvorhergesehene Abwesenheit muss am ersten Tag zwischen 06.00 Uhr und 07.00 Uhr gemeldet werden.
Alle Kolleginnen und Kollegen nehmen zumindest vor Beginn ihres Unterrichts und vor dem Verlassen des Schulgebäudes nach ihrer Unterrichtstätigkeit Einblick in den Stand der Vertretungsplanung.
Hilfreich ist es, wenn unaufschiebbare Fortbildungsveranstaltungen terminlich schon mindestens zwei Wochen zuvor mit der planenden Schulleitung abgesprochen werden. Möglichst nur eine Lehrkraft sollte an einem Tag Fortbildungsveranstaltungen in Anspruch nehmen.
Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Kolleginnen und Kollegen sind nur in angemessenem Rahmen zur Unterrichtsvertretung heranzuziehen. Sie sind zu Fragen der Belastbarkeit zu Beginn eines jeden Schuljahres anzuhören.
Vorhersehbare Unterrichtsausfälle zu Beginn des Tages oder an dessen Ende werden schon Tage im Voraus bekannt gegeben, damit sich Schüler und Eltern darauf einstellen können.
Individuelle und von den Betroffenen jederzeit einsehbare Stundenkonten werden von der / dem stellvertretenden Schulleiter/in regelmäßig geführt.
Konferenzen, Dienstbesprechungen, Teamsitzungen, Elterngespräche sind in der unterrichtsfreien Zeit durchzuführen.
Die Begleitung von Klassen bei Exkursionen sollte möglichst nicht von zwei Lehrkräften durchgeführt werden, wenn dadurch mit erhöhtem Aufwand weiterer Unterricht vertreten werden muss. Grundsätze bei der Planung des Vertretungsunterrichts
Die Vertretung von Unterrichtsstunden sollte gleichmäßig unter Berücksichtigung von Schwerbehinderung und verkürzter Arbeitszeit auf das Lehrerkollegium aufgeteilt werden.
Da von der Schulleitung bei der jährlichen Planung angestrebt wird, möglichst wenige Springstunden einzuplanen, kann es gelegentlich vorkommen, dass vereinzelt Lehrkräfte vor ihrem regulären Unterrichtsbeginn oder nach ihrem Unterrichtsschluss zum Vertretungsunterricht herangezogen werden müssen.
Vertretungsunterricht sollte in der Regel von Lehrkräften erteilt werden, die
- auch andere Fächer in der Klasse unterrichten und somit die Lerngruppe kennen
- das zu unterrichtende Fach in anderen Klassen oder Jahrgangsstufen unterrichten
- dazu beitragen, dass vor allem bei Langzeitvertretungen möglichst nicht mehr als zwei Lehrkräfte den Unterricht in einem Fach verantworten
- vorrangig im Bereich der Klassenstufen 1 bis 3 oder 4 bis 6 tätig sind.
Prioritätenliste bei der Besetzung von Vertretungsstunden
- Stunden, die zur Reserve ausgewiesen wurden, werden zur Vertretung verwandt.
- Stunden für Arbeitsgemeinschaften fallen vor allem bei Langzeitvertretungen weg.
- Eine Lehrkraft vertritt, wenn der eigene Unterricht durch Abwesenheit der eigentlich zu unterrichtenden Klasse entfällt.
- Der Förderunterricht entfällt.
- Mehrarbeit wird angeordnet. (Verfügungsstunden)
- Teilungsunterricht fällt weg.
- Unterricht in den 7. und 8. Stunden wird in den Klassen 5 und 6 nicht erteilt, um im Bereich der Klassen 1 bis 4 vertreten zu können. (Eine 6. planmäßige Unterrichtsstunde sollte erteilt werden.)
- Die durch Sprachförderung und Integration anfallenden Stunden (Doppelbesetzungen) werden genutzt.
- Bei besonders hohem Vertretungsbedarf wird die Anbahnung eines durch PKB finanzierten Vertrages vorgenommen.
- Maßnahmen, wie Stillbeschäftigungen bei offener Klassentür, werden nur im absoluten Ausnahmefall (plötzlich hochschnellender Krankenstand innerhalb eines Tages) ergriffen.
Das vorliegende Vertretungskonzept wurde von der Gesamtkonferenz im Mai 2018 verabschiedet.